Jugendschutz unter Windows Vista

By 4management

Windows Vista kommt mit einem eingebauten Jungendschutz, den Eltern für Ihre Kinder einrichten können. Mit diesen Funktionen können Eltern festlegen, wann und wie der Computer von ihrem Kind genutzt werden kann.

Sie können unerlaubte oder noch nicht genehmigte Programme und Spiele sperren und für das Internet Beschränkungen für den Zugriff auf bestimmte Seiten und Inhalte einrichten.

Zeitlimits

Mit dieser Option haben Sie die Möglichkeit, die Dauer, die Ihr Kind am Computer verbringt, einzuschränken. Außerdem können Sie auch kontrollieren, an welchem Wochentag Ihr Kind sich wann und wie lange am Computer anmelden kann. Das ausgewählte und geschützte Benutzerkonto wird sich dann automatisch abmelden, wenn diese Zeit überschritten wurde oder ein Anmeldeversuch außerhalb der eingestellten Zeit erfolgt.

Spiele

Wenn Ihr Kind gerne Spiele auf dem Computer spielt, sollten Sie sicher gehen, was für Spiele das sind und ob sie dem Alter Ihres Kindes gerecht werden. Mit dieser Option des Jugendschutzes können Sie in Windows Vista einrichten, welche Spiele erlaubt werden sollen und welche nicht. Vergessen Sie nicht, dass alle Daten und Programme, die gesperrt oder eingeschränkt werden sollen, auf einer in NTFS formatierten Partition gespeichert oder installiert sein müssen. Ansonsten hilft auch der Jugendschutz nicht. Neben der Altersfreigabe eines Spiels können Sie auch die Inhalte des Spiels bestimmen.

Zulassen

Diese Option ermöglicht Ihnen festzulegen, welche Programme im allgemeinen für Ihr Kind zugelassen oder gesperrt werden sollen. So verhindern Sie, dass auf unerwünschte Programme zugegriffen wird und bieten Ihrem Kind somit weiteren Schutz.

Sie können alle beschriebenen Einstellungen zum Jugendschutz für beliebig viele Benutzerkonten vornehmen. Sie sollten sie wirklich die Zeit nehmen und diese Sicherheitsvorkehrungen durchführen, da das Internet oft selbst unbeabsichtigt ungewollte oder sogar gefährliche Inhalte transportieren kann.

Weiterführende Informationen: 1 und 2.

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